Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen
(Landkreis Vorpommern-Rügen, 9. März 2022) Fachdienst Umwelt informiert zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen aus Gärten
Seit Anfang März vermehren sich im Fachdienst Umwelt des Landkreises Vorpommern-Rügen die Anfragen zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen aus Gärten. Mit diesen soll wie folgt umgegangen werden:
Pflanzliche Abfälle, die auf Gartengrundstücken abfallen, sind auf dem Grundstück durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren zu entsorgen. Im Landkreis steht mit der Biotonne zudem ein Erfassungssystem zur Verfügung, welches die Abfälle bürgernah im Abholsystem entsorgt. Daneben nimmt der Landkreis Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen entgegen.
Zulässig ist es Derbholz zu Brennholz aufzuarbeiten. Ausnahmsweise, wenn in seltenen Fällen diese Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, dürfen pflanzliche Abfälle aus der Bewirtschaftung privater Gärten verbrannt werden. Der Landkreis geht davon aus, dass die Gartenbesitzer mit dieser Möglichkeit, auch wegen der mit der Verbrennung einher gehenden Beeinträchtigungen der Umwelt und der Nachbarschaft, äußerst verantwortungsvoll umgehen.
Windbruch, der auf Grund von Sturmereignissen auf Gartengrundstücke gelangt, ist von dieser Regelung nicht betroffen und darf grundsätzlich nicht als Abfall auf den Grundstücken verbrannt werden.