Kommunale Wärmeplanung

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Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden herausfinden, wie sie ihre Wärmeversorgung in Zukunft klimafreundlich, bezahlbar und effizient gestalten können.

Der Wärmeplan der Hansestadt Stralsund wird derzeit von den Stadtwerken gemeinsam mit einem externen Fachbüro, prosio engineering GmbH, erarbeitet. Die Fertigstellung ist für den Herbst 2025 geplant.

Die Planung dient zunächst der Bestandsaufnahme: Es wird analysiert, wie die Wärmeversorgung heute funktioniert, wo besonders viele Emissionen entstehen und welche Potenziale es für eine effizientere und erneuerbare Versorgung gibt. Konkrete Maßnahmen oder Vorgaben für einzelne Gebäude sind damit noch nicht verbunden – der Wärmeplan legt vielmehr eine fachliche Grundlage für spätere Entscheidungen.

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung unseres Wärmeplans das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das im Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das Stralsunder Vorhaben mit dem Förderkennzeichen 67K27339 läuft vom 01.03.2024 bis 30.11.2025 und wird durch Bundesmittel gefördert.

Weitere Informationen zum Projektablauf finden Sie in der Projektübersicht der Stadtwerke Stralsund:
=> PDF herunterladen (Projektübersicht Stadtwerke Stralsund)

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Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Hansestadt Stralsund wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

Was bringt ein Wärmeplan?

  • Transparenz: Er zeigt, wie die Stadt heute mit Wärme versorgt wird.
  • Orientierung: Er legt mögliche Entwicklungspfade bis 2045 dar.
  • Planungssicherheit: Für Bürger*innen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft und Stadt.
  • Klimaschutz: Er ist Grundlage für konkrete Maßnahmen, um Treibhausgase zu senken.

 

Was passiert jetzt als nächstes?

Nach Abschluss der Planung entscheidet die Stadt, welche Empfehlungen wie und wann umgesetzt werden können. 

 

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)? Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet größere Städte dazu, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Es legt Fristen und grundlegende Anforderungen fest, damit Städte frühzeitig überlegen können, wie die Wärmeversorgung in Zukunft sicher, bezahlbar und klimafreundlich gestaltet werden kann. Ziel ist es, vor Ort passende und wirtschaftliche Möglichkeiten der Wärmeversorgung zu finden – und allen Beteiligten wie Stadtwerken, Unternehmen und Eigentümer*innen mehr Orientierung und Planungssicherheit zu geben. Für Städte unserer Größe gilt eine Abgabefrist bis zum 30. Juni 2028 – unsere Stadt hat den Prozess damit frühzeitig und vorausschauend angestoßen.

Der fertige Wärmeplan ist dabei kein starres Dokument: Er muss laut Gesetz mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden, damit neue Entwicklungen berücksichtigt werden können.

Was ist der Unterschied zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)? Was ist der Unterschied zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft auch „Heizungsgesetz“ genannt – regelt, welche technischen Anforderungen bei Heizungsanlagen in Gebäuden gelten. Es betrifft die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer direkt. Die kommunale Wärmeplanung dagegen ist eine übergeordnete Analyse. Sie zeigt auf, welche Lösungen vor Ort sinnvoll und realistisch sind – zum Beispiel Nahwärmenetze, Wärmepumpen oder Solarthermie. Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen können dem fertiggestellten Wärmeplan entnehmen, ob für ihr Wohngebäude ein Anschluss an ein Wärmenetz zu erwarten ist oder ob weiterhin dezentral geheizt werden muss.

Muss eine Wärmeplanung erstellt werden? Muss eine Wärmeplanung erstellt werden?

Für Mittel- und Großstädte ist sie laut Wärmeplanungsgesetz verpflichtend – für die Hansestadt Stralsund also gesetzlich vorgesehen. Die Umsetzung möglicher Maßnahmen erfolgt jedoch erst später und bedarf gesonderter politischer Entscheidungen.

Warum brauchen wir einen Wärmeplan? Warum brauchen wir einen Wärmeplan?

Weil der Wärmesektor ein großer Verursacher von CO₂-Emissionen ist – und wir die Energiewende nur schaffen, wenn wir auch beim Heizen umsteuern.

Wird meine Gasheizung bald verboten? Wird meine Gasheizung bald verboten?

Nein. Die Wärmeplanung macht keine Vorschriften für einzelne Gebäude. Sie dient der Orientierung für die Zukunft.

Muss ich jetzt etwas tun? Muss ich jetzt etwas tun?

Nein. Die kommunale Wärmeplanung ist eine Grundlage für spätere Entscheidungen – nicht mehr und nicht weniger.

Wer entscheidet, was umgesetzt wird? Wer entscheidet, was umgesetzt wird?

Nach Fertigstellung prüft die Stadt die Ergebnisse. Erst danach wird entschieden, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden.

Ansprechpartner
Amt für Schule und Sport
Klimaschutzbeauftragte
Heide Niemann
Telefon
03831 252 755
Telefax
03831 252 52 710