Mieter & Hausbesitzer
Durch den hohen Energieverbrauch der Haushalte schlummert hier ein großes Minderungspotenzial.
Um die ehrgeizigen Ziele von Stralsund und der Bundesregierung zu erreichen, schlägt das Klimaschutzkonzept vor, zunächst eine Reduzierung des Verbrauchs durch Sanieren der Gebäude und als zweiten Schritt eine Steigerung der Effizienz von u. a. Heizungsanlagen durchzuführen. Der dadurch reduzierte Energiebedarf soll durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Anhand von Energieausweisen kann sich der Mieter/ Eigentümer einen ersten Überblick über die energetische Gebäudesituation verschaffen.
Nach der EU-Gebäuderichtlinie muss der Energieausweis Referenzwerte, gültige Rechtsnormen und Vergleichswerte enthalten. Dadurch soll der Vergleich von Gebäuden und die Beurteilung ihrer Energieeffizienz ermöglicht werden.
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss diesen Ausweis vorlegen. Für Wohngebäude, die 1966 oder später gebaut wurden, ist der Energieausweis seit 2009 Pflicht.