Meldung vom 21.05.2021

Landrat widerruft Maskenpflicht in den Fußgängerzonen ab 22. Mai

Pressemitteilung des Landkreises Vorpommern-Rügen

Mit einer Allgemeinverfügung widerruft Landrat Dr. Stefan Kerth die Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen (Maskenpflicht in Fußgängerzonen) vom 29. Januar 2021.
Ab morgen besteht nicht mehr die Pflicht, in den Fußgängerzonen des Landkreises Vorpommern-Rügen eine Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
Die Aufhebung der Maskenpflicht in den Fußgängerzonen ist möglich, da das Land Mecklenburg-Vorpommern die Inzidenz von 50 unterschritten hat.

Hier die entsprechende Allgemeinverfügung

Quelle:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat