Kommunale Wärmeplanung
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Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat am 8. Oktober 2026 den Kommunalen Wärmeplan (Stand November 2025) beschlossen. Damit liegt eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklung einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung in Stralsund vor.
Der Kommunale Wärmeplan untersucht die bestehende Wärmeversorgung im Stadtgebiet, ermittelt Potenziale für erneuerbare Energien, Abwärme und Wärmenetze und zeigt auf, welche Möglichkeiten der Wärmeversorgung in den verschiedenen Stadtgebieten künftig grundsätzlich infrage kommen. Er ist damit eine fachliche Planungsgrundlage und kein verbindlicher Ausbau- oder Investitionsplan.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es sieht für Städte in der Größe Stralsunds grundsätzlich die Erstellung eines Wärmeplans bis zum 30. Juni 2028 vor. Der Wärmeplan ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Die Ergebnisse dienen der Hansestadt Stralsund, den Stadtwerken und weiteren Akteuren als Grundlage für zukünftige Entscheidungen. Mit dem Beschluss des Wärmeplans wurde noch kein Ausbau von Fernwärmenetzen oder anderen Wärmeversorgungsanlagen beschlossen. Ob und wann entsprechende Vorhaben umgesetzt werden, hängt von weiteren Planungen, ihrer technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit und der Finanzierung ab.
Auch für Bürgerinnen und Bürger begründet der Wärmeplan keine unmittelbaren neuen Verpflichtungen. Er bietet vielmehr eine Orientierung, wie sich die Wärmeversorgung in ihrem Stadtgebiet langfristig entwickeln könnte. Bestehende gesetzliche Vorgaben und kommunale Satzungen bleiben davon unberührt.
Der Wärmeplan wurde unter Federführung der Stadtverwaltung maßgeblich von den Stadtwerken Stralsund gemeinsam mit den externen Fachbüros prosio engineering GmbH, BLS Energieplan und MOSAIC GIS GmbH erarbeitet. Die Erstellung wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zu 90 % aus Bundesmitteln gefördert.
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Kommunaler Wärmeplan zum Download
Der vollständige Kommunale Wärmeplan mit den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse sowie den möglichen Entwicklungsszenarien für die zukünftige Wärmeversorgung in Stralsund steht hier zum Download zur Verfügung.
Kommunaler Wärmeplan der Hansestadt Stralsund (PDF)
Stand: November 2025 | Beschlossen am 08.10.2026
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Veranstaltungen zur kommunalen Wärmeplanung
Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung hat die Hansestadt Stralsund verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, um Fachakteure und Stadtbevölkerung frühzeitig zu informieren und in den Austausch einzubeziehen.
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Fachveranstaltung mit Akteuren aus Handwerk und Wohnungswirtschaft
Am 9. Dezember 2024 hat die Hansestadt Stralsund Vertreterinnen und Vertreter aus Handwerk, Wohnungswirtschaft, Energiebranche und weiteren Fachbereichen in den Löwenschen Saal des Stralsunder Rathauses eingeladen, um über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung zu informieren.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Ergebnisse der Bestandsanalyse, erste identifizierte Potenziale für erneuerbare Wärmequellen sowie zentrale fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen.
Im Anschluss an die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes nutzten die anwesenden Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure, Vertreter der Wohnungswirtschaft sowie weitere Fachakteure die Gelegenheit zu einem intensiven Austausch über praktische Erfahrungen, offene Fragen und Perspektiven der zukünftigen Wärmeversorgung in Stralsund.
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Öffentliche Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger
Am 23. Februar 2026 stellte die Hansestadt Stralsund die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung öffentlich der interessierten Stadtbevölkerung im Löwenschen Saal des Rathauses vor. Die Veranstaltung war sehr gut besucht und zeigte das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der zukünftigen Wärmeversorgung der Stadt.
Nach einem Grußwort des Oberbürgermeisters und einer kurzen Einordnung durch die Stadtverwaltung präsentierten die Stadtwerke zentrale Ergebnisse der Planung und erläuterten mögliche Entwicklungen der zukünftigen Wärmeversorgung im Stadtgebiet.
Im Anschluss konnten sich die Besucherinnen und Besucher an mehreren Thementischen direkt mit Fachleuten austauschen. Angeboten wurden Gespräche zu folgenden Schwerpunkten:
- Rechtlicher Rahmen und Einordnung (Stadtverwaltung der Hansestadt Stralsund)
- Gebiete und zukünftige Wärmeversorgung (SWS Energie GmbH)
- Heiztechnik in der Praxis (Kreishandwerkerschaft Rügen-Stralsund-Nordvorpommern)
Ergänzend informierten Hersteller moderner Heiztechnik über technische Lösungen und aktuelle Entwicklungen im Bereich klimafreundlicher Wärmeerzeugung.
Die Veranstaltung bot den Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Möglichkeiten, Fragen zu stellen, Hinweise zu geben und individuelle Anliegen zur zukünftigen Wärmeversorgung in Stralsund zu besprechen.
Informationsveranstaltungen zur kommunalen Wärmeplanung im Rathaus Stralsund
Häufige Fragen (FAQ)
Das Wärmeplanungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung. Es legt fest, wie Städte und Gemeinden untersuchen sollen, welche Möglichkeiten für eine langfristig sichere, wirtschaftliche und klimafreundliche Wärmeversorgung bestehen.
Für Städte in der Größe Stralsunds gilt grundsätzlich eine Frist bis zum 30. Juni 2028. Die Hansestadt Stralsund hat die Wärmeplanung bereits 2024 begonnen, um frühzeitig eine Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung zu schaffen. Dafür konnte eine Bundesförderung von 90 % genutzt werden. Der Wärmeplan muss anschließend spätestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
Die Wärmeversorgung verursacht einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine sichere, wirtschaftliche und zunehmend klimafreundliche Energieversorgung.
Der Wärmeplan untersucht, welche Möglichkeiten Stralsund für die zukünftige Wärmeversorgung hat. Dabei werden unter anderem bestehende Wärmenetze, erneuerbare Energien und mögliche Abwärmequellen betrachtet. Die Ergebnisse sollen helfen, zukünftige Maßnahmen und Investitionen sinnvoll vorzubereiten.
Die kommunale Wärmeplanung betrachtet die Wärmeversorgung der gesamten Stadt. Sie untersucht, welche Versorgungsformen in den einzelnen Stadtgebieten langfristig geeignet sein könnten.
Die gesetzlichen Anforderungen an Gebäude und Heizungsanlagen sind dagegen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, ehemals Gebäudeenergiegesetz – GEG) geregelt. Diese Vorgaben gelten unabhängig vom kommunalen Wärmeplan.
Nein. Der Wärmeplan zeigt auf, in welchen Gebieten eine Versorgung mit Fernwärme künftig sinnvoll sein könnte. Mit dem Beschluss des Wärmeplans hat die Stralsunder Bürgerschaft noch nicht über den konkreten Ausbau von Fernwärmenetzen entschieden.
Ob und wann entsprechende Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden, muss später gesondert entschieden werden. Die Stadtwerke Stralsund müssen dafür konkrete Ausbauvorhaben planen und deren technische und wirtschaftliche Machbarkeit sowie die Finanzierung prüfen. Soweit dafür Entscheidungen der Stadt oder der Bürgerschaft erforderlich sind, werden diese gesondert getroffen.
Nein. Der Beschluss des Kommunalen Wärmeplans begründet keine neue Verpflichtung zum Anschluss an ein Fernwärmenetz.
Unabhängig davon besteht in Stralsund bereits seit November 2023 eine Fernwärmesatzung. Sie enthält für bestimmte Versorgungsgebiete Regelungen zum Anschluss und zur Nutzung der Fernwärme sowie Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten. Diese Satzung wurde durch den Beschluss des Wärmeplans weder eingeführt noch geändert.
Weitere Informationen finden Sie in der Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund.
Der Wärmeplan zeigt auf, in welchen Stadtgebieten ein Ausbau der Fernwärme langfristig sinnvoll sein könnte. Daraus ergibt sich jedoch noch kein verbindlicher Zeitplan.
Ob und wann ein Ausbau tatsächlich erfolgt, hängt unter anderem von technischen Voraussetzungen, der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierung ab. Über bestehende Fernwärmenetze und konkrete Ausbauvorhaben informieren die Stadtwerke Stralsund.
Nein. Der Kommunale Wärmeplan verbietet keine Gasheizungen und verpflichtet auch nicht zum Austausch bestehender Heizungen.
Welche gesetzlichen Anforderungen beim Einbau, Austausch oder Betrieb einer Heizung gelten, regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Unabhängig davon können in bestimmten Gebieten die Regelungen der Stralsunder Fernwärmesatzung zu beachten sein.
Allein durch den Beschluss des Kommunalen Wärmeplans entstehen für Eigentümerinnen und Eigentümer keine neuen Pflichten.
Wer einen Heizungstausch plant, sollte sich jedoch frühzeitig über die technischen Möglichkeiten, geltende Anforderungen und Förderangebote informieren. Dabei können unabhängige Energieberatungsstellen und Fachbetriebe unterstützen.
Grundsätzlich können Wärmepumpen auch in historischen Gebäuden und in der Altstadt eingesetzt werden. Bei der Aufstellung von Außengeräten sind jedoch unter anderem Anforderungen des Denkmalschutzes, gegebenenfalls des Sanierungsrechts sowie technische Vorgaben, etwa zum Schallschutz, zu beachten.
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Installation möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei denkmalrechtlichen Fragen hilft die Untere Denkmalschutzbehörde der Hansestadt Stralsund weiter.
Weitere Informationen: Denkmalschutz und Denkmalpflege der Hansestadt Stralsund
Ja. Neben größeren Fernwärmenetzen können auch kleinere, quartiersbezogene Wärmenetze eine Möglichkeit der zukünftigen Wärmeversorgung darstellen.
Ob eine solche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Wärmebedarf der Gebäude, den örtlichen Gegebenheiten und der Wirtschaftlichkeit ab. Die Stadtwerke Stralsund bieten entsprechende Versorgungslösungen beispielsweise auch im Rahmen von Wärme-Contracting an.
Weitere Informationen: Nahwärmeangebote der Stadtwerke Stralsund
Der beschlossene Wärmeplan dient künftig als Grundlage für weiterführende Untersuchungen und Planungen. Konkrete Vorhaben, beispielsweise zum Ausbau von Wärmenetzen oder zur Errichtung neuer Wärmeerzeugungsanlagen, müssen gesondert geprüft und entschieden werden.
Der Wärmeplan wird spätestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Dabei können neue Erkenntnisse, technische Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Auch Möglichkeiten zur Nutzung gewerblicher Abwärme werden weiter beobachtet und gegebenenfalls in die zukünftige Wärmeplanung einbezogen.
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Weitere Informationen und Beratung
Sie haben Fragen zur zukünftigen Wärmeversorgung oder planen eine Modernisierung Ihrer Heizungsanlage? Je nach Anliegen stehen Ihnen unterschiedliche Ansprechpartner und Beratungsangebote zur Verfügung.
Fernwärmeanschluss, bestehende Netze und Ausbauvorhaben
Stadtwerke Stralsund – Fernwärme
Fernwärmesatzung, Anschluss- und Benutzungsregelungen
Amt für Planung und Bau der Hansestadt Stralsund
Weitere Informationen und Antrag auf Befreiung: Serviceportal Fernwärmeversorgung
Heiztechnik, Wärmepumpen und Heizungsmodernisierung
Heizungsfachbetriebe sowie unabhängige Energieberatungsstellen
Denkmalschutzrechtliche Fragen bei Heizungsmodernisierungen
Untere Denkmalschutzbehörde der Hansestadt Stralsund
Unabhängige Energieberatung und Fördermöglichkeiten:
Informationen rund um Heizung, Energiesparen, Gebäudesanierung und Fördermöglichkeiten: Energieberatung der Verbraucherzentralen
Beratung in Stralsund: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern – Beratungsstelle Stralsund
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Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Hansestadt Stralsund wurde gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Titel des Vorhabens: KSI: Kommunale Wärmeplanung der Hansestadt Stralsund
Projektträger: Z-U-G gGmbH
Förderkennzeichen: 67K27339
Laufzeit: 01.03.2024 bis 28.02.2026
Beteiligte Partner: SWS Energie GmbH
Weitere Informationen: Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative