Kommunale Wärmeplanung

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Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden in Zukunft klimafreundlich, bezahlbar und effizient gestaltet werden kann.

Der Wärmeplan der Hansestadt Stralsund wird derzeit unter Regie der Verwaltung maßgeblich von den Stadtwerken gemeinsam mit den externen Fachbüros prosio engineering GmbH und BLS Energieplan erarbeitet.

Die Planung dient zunächst der Bestandsaufnahme: Es wird analysiert, wie die Wärmeversorgung heute funktioniert, wo besonders viele Emissionen entstehen und welche Potenziale es für eine effizientere und erneuerbare Versorgung gibt. Konkrete Maßnahmen oder Vorgaben für einzelne Gebäude sind damit nicht verbunden – der Wärmeplan legt vielmehr eine fachliche Grundlage für spätere Entscheidungen, insbesondere zum städtischen Infrastrukturausbau.

Der Wärmeplan bringt dabei wichtige Vorteile: Er schafft Transparenz über die heutige Wärmeversorgung in der Stadt, zeigt mögliche Entwicklungspfade bis 2045 auf, bietet Verwaltung und Stadtwerken damit mittel- bis langfristig Investitionssicherheit und verschafft Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie der Wohnungswirtschaft mehr Orientierung und Planungssicherheit. Der Wärmeplan bildet die zentrale Grundlage für künftige Maßnahmen, um Treibhausgasemissionen im Wärmesektor wirksam zu senken.

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung unseres Wärmeplans ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das im Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die Stralsunder Planung mit dem Förderkennzeichen 67K27339 wird vom 01.03.2024 bis 28.02.2026 durch Bundesmittel gefördert.

 

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Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Hansestadt Stralsund wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Titel des Vorhabens: KSI: Kommunale Wärmeplanung der Hansestadt Stralsund
Projektträger: Z-U-G gGmbH
Förderkennzeichen: 67K27339
Laufzeit: 01.03.2024 bis 28.02.2026
Beteiligte Partner: SWS Energie GmbH
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

Weitere Informationen zum Projektablauf finden Sie in der Projektübersicht der Stadtwerke Stralsund:
=> PDF herunterladen (Projektübersicht Stadtwerke Stralsund)

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Hinweis: Diese Internetseite wird in den kommenden Wochen und Monaten um weitere Informationen ergänzt – unter anderem mit interaktiven Karten der Stadtwerke, die Wärmeversorgungsgebiete und Potenziale sichtbar machen.

 

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)? Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet größere Städte dazu, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Es legt Fristen und grundlegende Anforderungen fest, damit Städte frühzeitig überlegen können, wie die Wärmeversorgung in Zukunft sicher, bezahlbar und klimafreundlich gestaltet werden kann. Ziel ist es, vor Ort passende und wirtschaftliche Möglichkeiten der Wärmeversorgung zu finden – und allen Beteiligten wie Stadtwerken, Unternehmen und Eigentümer*innen mehr Orientierung und Planungssicherheit zu geben. Für Städte unserer Größe gilt eine Abgabefrist bis zum 30. Juni 2028 – unsere Stadt hat den Prozess damit frühzeitig und vorausschauend angestoßen.

Der fertige Wärmeplan ist dabei kein starres Dokument: Er muss laut Gesetz mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden, damit neue Entwicklungen berücksichtigt werden können.

Was ist der Unterschied zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)? Was ist der Unterschied zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft auch „Heizungsgesetz“ genannt – regelt, welche technischen Anforderungen bei Heizungsanlagen in Gebäuden gelten. Es betrifft die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer direkt. Die kommunale Wärmeplanung dagegen ist eine übergeordnete Analyse. Sie zeigt auf, welche Lösungen vor Ort sinnvoll und realistisch sind – zum Beispiel Nahwärmenetze, Wärmepumpen oder Solarthermie. Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen können dem fertiggestellten Wärmeplan entnehmen, ob für ihr Wohngebäude ein Anschluss an ein Wärmenetz zu erwarten ist oder ob weiterhin dezentral geheizt werden muss.

Muss eine Wärmeplanung erstellt werden? Muss eine Wärmeplanung erstellt werden?

Für Mittel- und Großstädte ist sie laut Wärmeplanungsgesetz verpflichtend – für die Hansestadt Stralsund also gesetzlich vorgesehen. Die Umsetzung möglicher Maßnahmen erfolgt jedoch erst später und bedarf gesonderter politischer Entscheidungen.

Warum brauchen wir einen Wärmeplan? Warum brauchen wir einen Wärmeplan?

Weil der Wärmesektor ein großer Verursacher von CO₂-Emissionen ist – und wir die Energiewende nur schaffen, wenn wir auch beim Heizen umsteuern. Außerdem wird durch ein planvolles Vorgehen erreicht, dass die Wärmeversorgung für die Stadt optimal ausgerichtet ist.

Wird meine Gasheizung bald verboten? Wird meine Gasheizung bald verboten?

Nein. Die Wärmeplanung macht keine Vorschriften für einzelne Gebäude. Sie dient der Orientierung für die Zukunft. Ob und wann eine Gasheizung verboten wird, regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Muss ich jetzt etwas tun? Muss ich jetzt etwas tun?

Nein. Die kommunale Wärmeplanung ist eine Grundlage für spätere Entscheidungen – nicht mehr und nicht weniger.

Wie geht es jetzt weiter? Wie geht es jetzt weiter?

In den folgenden Monaten und Jahren erfolgen vertiefende Planungen. Dazu gehören insbesondere die Prüfung möglicher Entwicklungen in einzelnen Versorgungsgebieten sowie die Vorbereitung zukünftiger Investitionen in die Erweiterung der Fernwärmeversorgungsgebiete sowie klimaneutraler Wärmeerzeugungsanlagen. Auf dieser Grundlage kann die Wärmeversorgung der Stadt schrittweise klimafreundlicher, effizienter und zuverlässiger gestaltet werden.

Ansprechpartner
Amt für Schule und Sport
Klimaschutzbeauftragte
Heide Niemann
Telefon
03831 252 755
Telefax
03831 252 52 710