Kommunale Wärmeplanung
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Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden in Zukunft klimafreundlich, bezahlbar und effizient gestaltet werden kann.
Der Wärmeplan der Hansestadt Stralsund wurde unter Regie der Verwaltung maßgeblich von den Stadtwerken gemeinsam mit den externen Fachbüros prosio engineering GmbH und BLS Energieplan erarbeitet.
Zu Beginn stand eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Wärmeversorgung: Es wurde analysiert, wie die Wärmeversorgung heute funktioniert, wo besonders viele Emissionen entstehen und welche Potenziale es für eine effizientere und erneuerbare Versorgung gibt. Konkrete Maßnahmen oder Vorgaben für einzelne Gebäude sind damit nicht verbunden – der Wärmeplan legt vielmehr eine fachliche Grundlage für spätere Entscheidungen, insbesondere zum städtischen Infrastrukturausbau.
Der Wärmeplan bringt dabei wichtige Vorteile: Er schafft Transparenz über die heutige Wärmeversorgung in der Stadt, zeigt mögliche Entwicklungspfade bis 2045 auf, bietet Verwaltung und Stadtwerken damit mittel- bis langfristig Investitionssicherheit und verschafft Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie der Wohnungswirtschaft mehr Orientierung und Planungssicherheit. Der Wärmeplan bildet die zentrale Grundlage für künftige Maßnahmen, um Treibhausgasemissionen im Wärmesektor wirksam zu senken.
Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung unseres Wärmeplans ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das im Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die Stralsunder Planung mit dem Förderkennzeichen 67K27339 wurde im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 28.02.2026 durch Bundesmittel gefördert. Fördermittelgeber ist das BMUKN im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Weitere Informationen zum Projektablauf finden Sie in der Projektübersicht der Stadtwerke Stralsund:
=> PDF herunterladen (Projektübersicht Stadtwerke Stralsund)

Hinweis: Diese Internetseite wird schrittweise um weitere Informationen ergänzt, unter anderem um interaktive Karten der Stadtwerke, die Wärmeversorgungsgebiete und Potenziale sichtbar machen.
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Veranstaltungen zur kommunalen Wärmeplanung
Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung hat die Hansestadt Stralsund verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, um Fachakteure und Stadtbevölkerung frühzeitig zu informieren und in den Austausch einzubeziehen.
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Fachveranstaltung mit Akteuren aus Handwerk und Wohnungswirtschaft
Am 9. Dezember 2024 hat die Hansestadt Stralsund Vertreterinnen und Vertreter aus Handwerk, Wohnungswirtschaft, Energiebranche und weiteren Fachbereichen in den Löwenschen Saal des Stralsunder Rathauses eingeladen, um über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung zu informieren.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Ergebnisse der Bestandsanalyse, erste identifizierte Potenziale für erneuerbare Wärmequellen sowie zentrale fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen.
Im Anschluss an die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes nutzten die anwesenden Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure, Vertreter der Wohnungswirtschaft sowie weitere Fachakteure die Gelegenheit zu einem intensiven Austausch über praktische Erfahrungen, offene Fragen und Perspektiven der zukünftigen Wärmeversorgung in Stralsund.
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Öffentliche Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger
Am 23. Februar 2026 stellte die Hansestadt Stralsund die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung erstmals öffentlich der interessierten Stadtbevölkerung im Löwenschen Saal des Rathauses vor. Die Veranstaltung war sehr gut besucht und zeigte das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der zukünftigen Wärmeversorgung der Stadt.
Nach einem Grußwort des Oberbürgermeisters und einer kurzen Einordnung durch die Stadtverwaltung präsentierten die Stadtwerke zentrale Ergebnisse der Planung und erläuterten mögliche Entwicklungen der zukünftigen Wärmeversorgung im Stadtgebiet.
Im Anschluss konnten sich die Besucherinnen und Besucher an mehreren Thementischen direkt mit Fachleuten austauschen. Angeboten wurden Gespräche zu folgenden Schwerpunkten:
- Rechtlicher Rahmen und Einordnung (Stadtverwaltung der Hansestadt Stralsund)
- Gebiete und zukünftige Wärmeversorgung (SWS Energie GmbH)
- Heiztechnik in der Praxis (Kreishandwerkerschaft Rügen-Stralsund-Nordvorpommern)
Ergänzend informierten Hersteller moderner Heiztechnik über technische Lösungen und aktuelle Entwicklungen im Bereich klimafreundlicher Wärmeerzeugung.
Die Veranstaltung bot den Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Möglichkeiten, Fragen zu stellen, Hinweise zu geben und individuelle Anliegen zur zukünftigen Wärmeversorgung in Stralsund zu besprechen.
Informationsveranstaltungen zur kommunalen Wärmeplanung im Rathaus Stralsund
Häufige Fragen (FAQ)
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet größere Städte dazu, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Es legt Fristen und grundlegende Anforderungen fest, damit Städte frühzeitig überlegen können, wie die Wärmeversorgung in Zukunft sicher, bezahlbar und klimafreundlich gestaltet werden kann. Ziel ist es, vor Ort passende und wirtschaftliche Möglichkeiten der Wärmeversorgung zu finden – und allen Beteiligten wie Stadtwerken, Unternehmen und Eigentümer*innen mehr Orientierung und Planungssicherheit zu geben. Für Städte unserer Größe gilt eine Abgabefrist bis zum 30. Juni 2028 – unsere Stadt hat den Prozess damit frühzeitig und vorausschauend angestoßen.
Der fertige Wärmeplan ist dabei kein starres Dokument: Er muss laut Gesetz mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden, damit neue Entwicklungen berücksichtigt werden können.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft auch „Heizungsgesetz“ genannt – regelt, welche technischen Anforderungen bei Heizungsanlagen in Gebäuden gelten. Es betrifft die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer direkt. Die kommunale Wärmeplanung dagegen ist eine übergeordnete Analyse. Sie zeigt auf, welche Lösungen vor Ort sinnvoll und realistisch sind – zum Beispiel Nahwärmenetze, Wärmepumpen oder Solarthermie. Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen können dem fertiggestellten Wärmeplan entnehmen, ob für ihr Wohngebäude ein Anschluss an ein Wärmenetz zu erwarten ist oder ob weiterhin dezentral geheizt werden muss.
Für Mittel- und Großstädte ist sie laut Wärmeplanungsgesetz verpflichtend – für die Hansestadt Stralsund also gesetzlich vorgesehen. Die Umsetzung möglicher Maßnahmen erfolgt jedoch erst später und bedarf gesonderter politischer Entscheidungen.
Weil der Wärmesektor ein großer Verursacher von CO₂-Emissionen ist – und wir die Energiewende nur schaffen, wenn wir auch beim Heizen umsteuern. Außerdem wird durch ein planvolles Vorgehen erreicht, dass die Wärmeversorgung für die Stadt optimal ausgerichtet ist.
Nein. Die Wärmeplanung macht keine Vorschriften für einzelne Gebäude. Sie dient der Orientierung für die Zukunft. Ob und wann eine Gasheizung verboten wird, regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Nein. Die kommunale Wärmeplanung ist eine Grundlage für spätere Entscheidungen – nicht mehr und nicht weniger.
In den folgenden Monaten und Jahren erfolgen vertiefende Planungen. Dazu gehören insbesondere die Prüfung möglicher Entwicklungen in einzelnen Versorgungsgebieten sowie die Vorbereitung zukünftiger Investitionen in die Erweiterung der Fernwärmeversorgungsgebiete sowie klimaneutraler Wärmeerzeugungsanlagen. Auf dieser Grundlage kann die Wärmeversorgung der Stadt schrittweise klimafreundlicher, effizienter und zuverlässiger gestaltet werden.
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Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Hansestadt Stralsund wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Titel des Vorhabens: KSI: Kommunale Wärmeplanung der Hansestadt Stralsund
Projektträger: Z-U-G gGmbH
Förderkennzeichen: 67K27339
Laufzeit: 01.03.2024 bis 28.02.2026
Beteiligte Partner: SWS Energie GmbH
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie