Meldung vom 05.03.2022

7. bis 9. März: Straßenreinigung und Bankettarbeiten auf Knieperdamm und Prohner Straße

Vom 7. bis 9. März werden auf dem Knieperdamm und in der Prohner Straße jeweils ab 8 Uhr die Parkstreifen und -buchten durch Mitarbeiter des Amtes für stadtwirtschaftliche Dienste gereinigt.

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Dazu kommen Arbeiten im Bankettbereich. Deshalb stehen ab sofort Schilder in beiden Straßen mit Hinweis auf Halteverbot am 7., 8. und 9. März.
Sollte eine Reinigung nicht möglich sein, weil Autos dort stehen, so müssten die durch ein beauftragtes Abschleppunternehmen kostenpflichtig umgesetzt werden. Dazu muss es aber nicht kommen, wenn einfach die Beschilderung beachtet wird.
Im Anschluss an die Grundreinigung beider Straßen werden verstärkt Kontrollbegehungen durchgeführt und die Einhaltung der Anliegerpflichten geprüft, dann nicht nur in den beiden Straßen sondern im gesamten Stadtgebiet.

HINTERGRUND
Grundsätzlich haben Grundstückseigentümer Anliegerpflichten gemäß der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Stralsund. Gemäß § 4 der Straßenreinigungssatzung hat die Hansestadt Stralsund die Reinigung folgender Straßenteile in allen reinigungspflichtigen Straßen als Sommerreinigung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen:
Gehwege, gemeinsame Geh-/Radwege, Radwege,
in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze,
Verbindungs- und Treppenwege sowie
Trenn-, Grün- oder Baumstreifen und sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Bestandteile des Straßenkörpers und schließlich
Parkstreifen und Parkbuchten für den ruhenden Verkehr.

Wir möchten deshalb alle Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen bitten, ihre Anliegerpflichten wahrzunehmen, vorhandene Missstände zu beseitigen und damit zur Verbesserung der Sauberkeit unserer Hansestadt beizutragen.

Lesefassung der aktuellen Straßenreinigungssatzung